Grundsicherung
Unter Rot-Grün und Schwarz-Rot hat die Armut in der Bundesrepublik zugenommen und die Schere zwischen Arm und Reich ist weiter auseinander gegangen. Die Armutsrisikoquote (Anteil der Personen mit einem Einkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze von weniger als 60 Prozent des mittleren personengewichteten Haushaltseinkommens), ist von 1998 bis 2003 von 12,1 auf 13,5% gestiegen. Für einen Alleinstehendenhaushalt beträgt die Armutsrisikogrenze 938 €. Analoge Tendenzen gibt es bei der Vermögensentwicklung. Die nach der Höhe des Vermögens oberen 10% der Haushalte besitzen ca. 60% des Gesamtvermögens, die unteren 50% verfügen über weniger als 4%. Diese Ungleichheit hat sich durch Hartz IV weiter verschärft. ALG II, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit leisten zu wenig, um den Betroffenen ein Leben in Würde zu gestatten. Deshalb sind Konzepte gegen Armut und Forderungen nach einer bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung aktueller denn je.
Statt jedoch Schritte in diese Richtung zu gehen, setzen CDU/CSU und SPD gemeinsam immer weitere Verschärfungen und soziale Einschnitte bei den steuerfinanzierten Grundsicherungsleistungen durch. Immer wieder werden auch Forderungen nach einer weiteren Absenkung des ohnehin schon unakzeptabel niedrigen Regelsatzes erhoben.
DIE LINKE. fordert stattdessen eine bedarfsorientierte soziale Grundsicherung für alle, die von Armut betroffen sind, also arbeitslos, krank oder erwerbsunfähig sind, sich in Ausbildung befinden, zuwenig Einkommen oder im Alter einfach zuwenig zum Leben haben. Die Grundsicherung soll Armut und Abhängigkeit überwinden und die Mindestbedingungen für ein selbst bestimmtes Leben aller garantieren. Um die steuerfinanzierten Systeme des ALG II, der Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsunfähigkeit zu einer wirklichen Grundsicherung zu entwickeln, müssen die Regelleistungen auf ein am Bedarf der Betroffenen orientiertes Niveau angehoben werden. Bedarfsorientiert heißt dabei armutsvermeidend und gesellschaftliche Teilhabe sichernd. Jeder und jede, jedes Paar, jede Familie mit Kindern dürfen nicht weniger im Monat zur Verfügung als zum Erreichen der Armutsrisikogrenze (60% des mittleren personengewichteten Haushaltseinkommens) notwendig ist. Für Alleinstehende hieße dies zwischen 860 und 940 Euro und für eine Familie mit zwei kleinen Kindern nicht weniger als 2000 Euro. Eine soziale Grundsicherung muss außerdem repressionsfrei und individuell gewährt werden, d.h. das Verwandte nicht untereinander für das Lebensnotwendige aufkommen müssen. Auch dürfen aufgebaute Altersicherungen nicht zerstört werden. Eine solche Grundsicherung ist keine Zukunftsmusik, sondern kann schrittweise auf Basis bestehender Regelungen entwickelt werden. Deshalb fordert DIE LINKE. die Anhebung der Regelsätze auf 420 Euro, höhere Freibeträge für Vermögen (insbesondere für die Alterssicherung), deutlich höhere Freibeträge bei der Anrechnung von Partnereinkommen und eine Neuregelung der Zumutbarkeit von Arbeit, die sich am Qualifikationsschutz sowie an Tarif- und Mindestlohnstandards orientiert, die Anforderungen ab Flexibilität und Mobilität entschärft und die politische und religiöse Gewissensfreiheit berücksichtigt. Dies sind erste Schritte zu einer sozialen Grundsicherung, die diesen Namen auch verdient.








