Dr. Herbert Schui (DIE LINKE)
Aktuelle Stunde des Deutschen Bundestags am 29. November 2006
Stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer am Erfolg und Kapital von Unternehmen
Dr. Herbert Schui (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei Licht besehen ist der Investivlohn nichts weiter als
ein Suggestivlohn. Suggestion bedeutet bekanntlich, dass die rationalen Persönlichkeitsanteile außer
Funktion gesetzt werden. Angesichts sinkender realer Masseneinkommen und sinkender realer
Haushaltseinkommen soll den Lohn- und Gehaltsempfängern suggeriert werden, auch sie würden
jetzt besser gestellt.
Nachdem die Unterschicht, traditionell bestimmt durch die Höhe des Einkommens, par ordre de
Mufti wegdefiniert worden ist, findet die Koalition offenbar, dass es nun Zeit wird, die arbeitenden
Armen in den Stand der Kapitalisten zu erheben.
(Heiterkeit bei der LINKEN)
Durch den Investivlohn werden sie zu Miteigentümern des Unternehmens, in dem sie arbeiten. Sie
werden Volkskapitalisten – so der Begriff der 50er- und 60er-Jahre – im Rahmen der, so die CDU
jetzt, sozialen Kapitalpartnerschaft.
Aber was genau hat es mit dem Investivlohn auf sich?
Erstens. Investivlohn erhöht das gegenwärtige Einkommen nicht. In der überschaubaren Frist ist
das angesparte Vermögen zu gering, um entsprechende Erträge abzuwerfen. Das führt dazu, dass
weder die laufenden Einkommen noch die Binnennachfrage steigen. Aus dieser Form der
Lohnerhöhung folgt selbstverständlich keine Verbesserung der konjunkturellen Lage.
(Beifall bei der LINKEN)
Zweitens. Wahrscheinlich ist, dass die baren Löhne unter Hinweis auf den existierenden
Investivlohn weiter gesenkt werden. Dadurch wird das Wachstum gedrosselt.
Drittens. Auf den Investivlohn sollen keine Sozialabgaben gezahlt werden. Das soll erst dann der
Fall sein, wenn der Betrag fällig wird. Das bedeutet aber, dass die Finanzierung der sozialen
Sicherheit in der gesamten Ansparphase in der Größenordnung des Betrags, der dem Umfang der
entgangenen Sozialleistungen entspricht, gefährdet ist.
Viertens, Risiko und Beteiligung: Wenn ein Unternehmen Bankrott geht, dann ist nicht nur der
Arbeitsplatz weg, sondern auch der angesparte Investivlohn. Wie soll das geregelt werden, wenn man
alle Eier in einen Korb legt? Oder schlägt die CDU-Arbeitsgruppe unter Leitung von Herrn Laumann
eine Gewinnbeteiligung mit entsprechender Absicherung vor?
Fünftens. Wenn es sich jemand mit hinreichendem Einkommen leisten kann, zu sparen, dann wählt
er die Form der Geldanlage normalerweise frei. Der Verkauf von Aktien beispielsweise ist jederzeit
möglich und sinnvoll, wenn man meint, dass die Kurse nachgeben, oder wenn man einen Gewinn
mitnehmen möchte. Beim Investivlohn ist das, da das Gesparte gebunden ist, nicht der Fall.
Offensichtlich hat die Koalition hier überlegene Einsichten: Sie zwingt die Lohnbezieher zum Sparen –
Investivlohn ist Zwangssparen – und weiß obendrein auch noch besser als die Betroffenen, wie und
wo das Ersparte anzulegen ist.
(Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Freiwillig!)
– Ja, natürlich. Alles ist freiwillig, selbstverständlich.
(Alexander Dobrindt [CDU/CSU]: Sie sollten erst einmal genau lesen! Dann können Sie uns
hier etwas erzählen!)
Sie sagen also: Die Unternehmer werden sich freiwillig darauf einigen, einen Investivlohn zu zahlen.
(Heiterkeit bei der LINKEN – Zuruf von der LINKEN: Ach was! Niemals!)
Ich frage Sie: Wenn sie das freiwillig tun, wieso müssen Sie darüber überhaupt noch auf Ihrem
Parteitag diskutieren?
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ganz grundsätzlich: Die Koalition lehnt die Einführung eines Mindestlohns strikt ab.
(Andrea Nahles [SPD]: Das stimmt doch gar nicht! Der Mindestlohn wird nicht abgelehnt!)
Mit der Einführung eines Investivlohns möchte sie aber einen Teil des Lohnes gesetzlich regeln. Wenn
die Regierung im Hinblick auf den Lohn Regeln gesetzlicher Art vorgibt, warum sperrt sie sich dann
gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns?
(Andrea Nahles [SPD]: Das stimmt doch gar nicht! – Hüseyin-Kenan Aydin [DIE LINKE]:
Richtig!)
Zumindest signalisieren Sie durch Ihre Überlegungen, dass eine gesetzliche Regelung der Entlohnung
für Sie nicht völlig tabu ist.
(Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Sie haben nichts verstanden!)
– Doch. Ich habe mehr verstanden als Sie, vor allen Dingen von der Wirklichkeit.
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Ich habe mich nämlich nicht der Käfighaltung hingegeben, sondern bin gelegentlich dort, wo ich
gewählt werde.
(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN – Lachen bei der CDU/CSU)
Wenn es um Kapitalgesellschaften geht, ist der Investivlohn in technischer Hinsicht leicht zu
handhaben: Der Lohnbezieher bekommt Aktien. Aber wie wollen Sie bei Personengesellschaften
vorgehen? Sollen alle Unternehmen verpflichtet sein, einen Investivlohn zu zahlen? Vor allen Dingen
frage ich Sie in Bezug auf die Mitsprache der Miteigentümer – bei Aktiengesellschaften ließe sich das
institutionell organisieren –: Wie wollen Sie die Mitsprache der Miteigentümer in kleinen
Unternehmungen regeln, die nicht über die Institutionen verfügen, in denen eine solche Mitsprache
stattfinden könnte?
Schließlich: Ministerpräsident Stoiber hat der „Bild“-Zeitung offenbart, der Investivlohn sei genau die
richtige Antwort auf den Vorwurf, im Rahmen der Globalisierung würden die Managergehälter nach
amerikanischem Vorbild erhöht und die Gehälter der Arbeitnehmer nach dem Vorbild Chinas gesenkt.
100 Millionen für Ackermann, eine Hand voll Aktien für die Belegschaft. Diese Größenordnungen
stören mich. Vor allem wird dadurch keine der brennenden Gegenwartsfragen angegangen. Zweck ist,
die Verarmung der Bevölkerung durch eine aufgesetzte Debatte zu überdecken – weiter nichts.
(Beifall bei der LINKEN – Lachen bei der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch
keine Karnevalsveranstaltung!)
Auch bei dieser Debatte über den Volkskapitalismus und den Investivlohn wird nichts herauskommen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN – Peter Rauen [CDU/ CSU]: Zurück in die DDR! – Peter Weiß
[Emmendingen] [CDU/CSU]: Unglaublich!)








