Die Entwicklung der Massenarbeitslosigkeit, die völlig unzureichenden Anstrengungen zu ihrer Zurückdrängung und das Zurückbleiben Deutschlands gegenüber vergleichbaren europäischen Ländern setzt die Realisierung von Alternativen in der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik auf die politische Tagesordnung. Insbesondere der Rückstand bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sowie die in den letzten Jahren vorgenommenen Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik haben die soziale Lage verschlechtert, Armut verstärkt und die Möglichkeiten der Teilhabe der Betroffenen sowie ihrer Familien am gesellschaftlichen Leben immer stärker eingeschränkt. Sie beschleunigen die Erosion der sozialen Sicherungssysteme.
Immer mehr verstärkt sich die Einsicht, dass der Marktmechanismus diese Probleme nicht lösen kann. Es ist erforderlich, dass die Gesellschaft als Ganzes die Nachfrage nach Arbeit, die vorhanden und gesellschaftlich begründet ist, organisiert und bezahlbar macht. Die öffentliche Hand muss - auch nach dem Vorbild der skandinavischen Länder - nicht nur Rahmenbedingungen für die private Wirtschaft setzen, sondern auch unmittelbare Aktivitäten öffentlicher Einrichtungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen einleiten. Zu letzterem zählt die Möglichkeit, den Bereich öffentlich finanzierter Beschäftigung deutlich auszuweiten.
DIE LINKE. schlägt ausgehend von parlamentarischen Initiativen und Erfahrungen aus früheren Wahlperioden des Bundestages zu einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor eine Ausweitung und neue Qualität öffentlich finanzierter Beschäftigung vor, um der sich mehr und mehr verfestigenden Langzeitarbeitslosigkeit entgegen zu wirken. Übereinstimmend mit dem DGB, DGB-Einzelgewerkschaften, dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Arbeiterwohlfahrt und Parteien sieht sie unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht nur die Notwendigkeit einer solchen Alternative, sondern auch die Möglichkeiten ihrer Finanzierung. Favorisiert wird der Weg der Bündelung und Umwidmung von Finanzmitteln für das Arbeitslosengeld II, die Kosten der Unterkunft, die entsprechenden Beiträge zu Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, die Ein-Euro-Jobs einschließlich der Mehraufwandsentschädigungen. Hinzu kommen die Mittel, die die Trägereinrichtungen von Ein-Euro-Jobs pauschal für die Einrichtung dieser erhalten. Damit im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung Stundenlöhne nicht unter acht Euro brutto gezahlt, Arbeit auf tariflicher Basis und entsprechend der vorhandenen Qualifikation entlohnt werden können, bedarf es weiterer finanzieller Mittel. Ihr Einsatz kann z.B. aus Länderprogrammen, ESF-Mitteln sowie aus finanziellen Mitteln von Unternehmen, die sich als Träger an öffentlich geförderter Beschäftigung beteiligen, erfolgen
Die Zielgruppe besteht vor allem aus beschäftigungsfähigen und -bereiten Personen, für die auf längere Sicht eine öffentlich geförderte Beschäftigung die einzige Chance bedeutet, die Arbeitslosigkeit zu beenden und die Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Das betrifft vor allem ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen und Menschen in Regionen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit. Öffentlich geförderte Beschäftigung muss sich dabei am konkreten Einzelfall der Arbeitslosen sowie an den regionalen Gegebenheiten orientieren. Die Eingliederung beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Die Bewilligung der Beschäftigungsverhältnisse erfolgt zeitlich begrenzt für drei bis fünf Jahre, um auf Veränderungen des Arbeitsmarktes reagieren zu können. Sie soll bei Personen ab dem 60. Lebensjahr den nahtlosen Übergang in die Rente sichern.
Die Festlegung der Tätigkeitsfelder öffentlich finanzierter Beschäftigung muss Mitnahmeeffekte und Substitution vorhandener Beschäftigung bei den Unternehmen, Einrichtungen und Gebietskörperschaften ausschließen. Es handelt sich um zusätzliche sowie im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeiten. Die konkreten Einsatzmöglichkeiten werden im Zusammenwirken von BA, Argen bzw. Optionskommunen mit den örtlichen Arbeitsmarktakteuren und Trägern für öffentlich geförderte Beschäftigung und ausgehend von den regionalen Arbeitsmarktbedingungen bestimmt.
Träger öffentlich geförderter Beschäftigung können sowohl die klassischen Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, Vereine sowie private Wirtschaftsunternehmen sein, die geeignet sind, die Fördervoraussetzungen der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses der Tätigkeiten zu sichern. Private Gewinnaneignung im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung muss ausgeschlossen werden. Etwaige Erlöse aus den durch die Tätigkeiten erstellten Produkten bzw. Dienstleistungen sollen als Anreiz für die Beschäftigten vorrangig für nachfolgende Projekte und Qualifizierungen einzusetzen.
Die Organisation öffentlich geförderter Beschäftigung erfolgt in Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit den örtlichen Arbeitsmarktakteuren, wozu Regionale Beiräte für öffentlich geförderte Beschäftigung gebildet werden. In ihnen wirken auch die zuständigen Gewerkschaften, Erwerbsloseninitiativen sowie Verbände und Kammern der Unternehmen mit. Die BA unterstützt die Regionalen Beiräte, in denen ihre Vertreter mitarbeiten, durch die Analyse und Verallgemeinerung von Erfahrungen und Beispielen.
DIE LINKE. schätzt ein, dass bis zu Ende der Legislaturperiode 2009 in Deutschland mindestens 500 000 öffentlich finanzierte Arbeitsplätze, die das Mindestlohnniveau von 8 Euro erreichen bzw. überschreiten, geschaffen werden können. Darauf zielt ein von ihr im September 2006 in den Bundestag eingebrachter Antrag (1). Seine Realisierung wäre ein erster großer Schritt zur Überwindung von Hartz IV.
(1) Für eine Ausweitung und eine neue Qualität öffentlich finanzierter Beschäftigung. Antrag der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Drucksache 16/2504
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