Hartz IV

Mit dem Hartz IV-Gesetz wurden Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt. Alle Arbeitsfähigen haben nun einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II). Ein Alleinstehender erhält eine Regelleistung von monatlich 345 Euro (dieser Regelsatz gilt seit dem 1. Juli 2006 auch für die neuen Bundesländer). Das ALG II liegt damit auf dem Niveau der alten Sozialhilfe. Über die Regelleistung hinaus haben die Betroffenen Anspruch auf Kosten für angemessenen Wohnraum. Da die Höhe des Anspruchs für die Kosten der Unterkunft von den einzelnen Kommunen festgelegt wird, sind die Regelungen hier uneinheitlich.

Mit Hartz IV wurde die Talfahrt in die Armut für Arbeitslose beschleunigt. In der Arbeitslosenhilfe erhielten Erwerbslose 53 Prozent des letzten Nettolohnes, wenn sie Kinder hatten 57 Prozent. Lag die Arbeitslosenhilfe unter der Höhe der Sozialhilfe, konnte ergänzende Sozialhilfe beantragt werden. Für besondere Bedarfe konnten Einmal- und Sonderzahlungen beantragt werden. Diese sind weitgehend abgeschafft und durch zu gering bemessene Pauschalen ersetzt worden.

Die Kriterien der Bedürftigkeitsprüfung wurden im Vergleich zur Arbeitslosenhilfe verschärft und den Regelungen der alten Sozialhilfe angepasst. Langzeitarbeitslose müssen in stärkerem Maße als bisher vorhandenes Einkommen und Vermögen einsetzen, um für sich und ihre Angehörigen den Lebensunterhalt zu bestreiten. Dabei wird nicht nur eigenes Vermögen und Einkommen, sondern auch das der Partnerin, des Partners in viel stärkerem Maße als bisher herangezogen. Wer als nicht bedürftig gilt, erhält keine Leistung oder nur gekürzte. Besonders Frauen sind in Gefahr, in ökonomische Abhängigkeit von ihren Männern gedrängt zu werden.

Nach ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen sind rund 60 Prozent der ehemaligen Bezieher/innen von Arbeitslosenhilfe durch das Hartz IV-Gesetz schlechter gestellt worden, etwa ein Viertel hat den Anspruch auf staatliche Unterstützung komplett verloren.

ALG II Beziehende haben Anspruch auf eine Altersvorsorge und werden in der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Mindestbeitrag versichert. Für ehemalige Sozialhilfebeziehende ist dies eine Verbesserung, denn sie waren bislang in der Regel nicht rentenversichert. Ehemalige Bezieher von Arbeitslosenhilfe verschlechtern sich jedoch, denn bisher wurden ihre Beiträge entsprechend der gezahlten Arbeitslosenhilfe entrichtet. Auch wurde der Rentenanspruch, der durch die Versicherung im Rahmen von Hartz IV begründet wird, bereits mit dem ersten Hartz IV-Änderungsgesetz wieder um die Hälfte gekürzt.

Die Bundesregierung behauptet, mit Hartz IV eine Grundsicherung für Erwerbsfähige eingeführt zu haben. Das Niveau der Regelleistungen ist aber zu niedrig, um Armut zu verhindern und gesellschaftliche Teilhabe sicherzustellen. Eine Grundsicherung muss außerdem als individueller Anspruch gewährt werden, der Arbeitslosen eine ökonomische Unabhängigkeit bietet. Wir wollen eine bedarfsorientierte soziale Grundsicherung, auf die alle Erwerbslosen einen Anspruch haben, die ihren Unterhalt nicht aus eigener Kraft erwirtschaften können, ohne dass dabei auf das Einkommen von Partner/innen zurückgegriffen wird.

Solange dies nicht durchgesetzt ist, fordert DIE LINKE.:
die Erhöhung des Regelsatzes auf 420 Euro eine deutliche Anhebung des anrechnungsfreien Betrages für Einkommen von Partnern/innen höhere Freibeträge für Ersparnisse vor allem zur Alterssicherung eine verlängerte Bezugsdauer des ALG I


Durch die Hartz-Gesetze, insbesondere Hartz IV, hat sich die Situation Millionen Arbeitsloser und ihrer Familien massiv verschlechtert. Kernstücke des Hartz IV-Gesetzes sind die
Abschaffung der Arbeitslosenhilfe durch ihre Zusammenlegung mit der Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II. Verkürzung des Arbeitslosengeld-Anspruchs auf ein Jahr bzw. eineinhalb Jahre für Erwerbslose über 55 Jahre. Verschärfung der Anrechnung des Partnereinkommens und des Vermögens, wodurch viele Langzeitarbeitslose, vor allem Frauen, gar keine Leistung mehr erhalten. ß Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien, mit denen Langzeitarbeitslose gezwungen werden, jede zumutbare Arbeit oder Beschäftigung anzunehmen, auch die Mini- und so genannte Ein-Euro-Jobs.
Die rot-grüne Bundesregierung hatte versprochen, durch die Hartz-Gesetze mehr Menschen in Arbeit zu bringen. Auch die große Koalition setzt weiter auf dieses Rezept. Die Tatsachen - mehr als 4,5 Millionen Erwerbslose und knapp 7 Millionen Bezieher/innen von Hartz IV - sprechen eine andere Sprache.

DIE LINKE. hält die Hartz-Gesetze für einen Skandal. Hartz IV ist Armut per Gesetz und muss grundsätzlich überwunden werden! Unsere Alternativvorschläge sind sinnvoll und bezahlbar:
Die Mittel, die ohnehin zur Finanzierung des Arbeitslosengeldes II, der Kosten der Unter-kunft und der Ein-Euro-Jobs ausgegeben werden, sowie Mittel aus bereits vorhandenen Förderfonds von Ländern, Bund und Europäischer Union und aus zusätzlichen Steuerein-nahmen werden zusammengefasst, um sozialversicherungspflichtige tariflich entlohnte Beschäftigungsverhältnisse im Bildungs- oder Kulturbereich, im Gesundheits- und Gemeinwesen zu schaffen, also dort, wo es zwar nicht an Arbeit, aber an Mitteln für deren Bezahlung fehlt. Das ist für uns ein Einstieg in mittelfristig notwendige öffentlich geförderte und gemeinnützige Beschäftigungssektoren zwischen Privatwirtschaft und Staat. Als erster Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung, die Armut verhindert und gesellschaftliche Teilhabe sichert, wird das ALG II sofort auf 420 Euro angehoben, die Freibeträge für Ersparnisse zur Alterssicherung werden erhöht und die Anrechnungsregelungen für Partnereinkommen deutlich verbessert. Ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 8 Euro in der Stunde (1.400 Euro brutto im Monat für ein Vollzeitarbeitsverhältnis) wird eingeführt. Damit wird ein Weg aus Armut trotz Arbeit eröffnet und eine Sicherung gegen sozialen Abstieg und Altersarmut errichtet. Die vorhandene Arbeit - sowohl die Erwerbs- als auch die Reproduktionsarbeit - wird umverteilt. Als ersten Schritt fordern wir eine generelle Arbeitszeitverkürzung und den Abbau der überhand nehmenden Überstunden. Eingebettet werden müssen diese Maßnahmen in eine grundsätzlich andere Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik, die sich an der Stärkung der privaten und öffentlichen Nachfrage orientiert, und eine Steuerpolitik, die die finanzielle Basis für ein Investitionen in Bildung, soziale Infrastruktur und öffentliche Verkehrswege schafft.


(C) 2006 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken