Solidarität mit Murat Akgül
DIE LINKE. Nürnberg-Fürth verurteilt aufs Schärfste das Vorgehen der Ausländerbehörde und der Justizorgane gegen Murat Akgül und erklären sich mit ihm, seiner Familie und seinen Freunden solidarisch!
Wir sind entsetzt über die Begründung des Ausweisungsbescheides, wonach Murat Akgül aufgrund seiner Teilnahme an Demonstrationen, seinem Engagement bei unseren Freunden im kurdischen Verein Medya Volkshaus und des Zeigens der YPG-Fahne auf einer Demonstration eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik und deren freiheitlich-demokratische Grundordnung sein soll!
Wir weisen darauf hin, dass Murat in diesem Zusammenhang keinerlei Straftaten begangen hat und ihm in dem Ausweisungsbescheid letztlich die Ausübung seiner Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und auf Teilnahme an Demonstrationen vorgeworfen wird! Wir halten dies für absurd!
Bei den YPG (Volksverteidigungseinheiten), deren Fahne Murat gezeigt hat, handelt es sich um eine in der Bundesrepublik Deutschland nicht verbotene Organisation. Die YPG sind als Teile der Demokratische Kräfte Syriens (SDF) militärischer Verbündeter der Anti-IS-Koalition und somit auch der Bundesrepublik Deutschland. Im Kampf gegen die Mörderbanden des Islamischen Staates (IS) haben die YPG mit über 12.000 gefallenen Kämpferinnen und Kämpfern den größten Blutzoll entrichtet. Ihre mutigen Kämpferinnen und Kämpfer haben die Opfer auch für die Bevölkerung in Europa erbracht. Es waren auch die YPG, die vor den Augen der Weltöffentlichkeit einen Völkermord an den Jesiden im Irak verhindert hatten.
Murat hat durch das Zeigen der YPG-Fahne ein Bekenntnis zu Demokratie, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung von Mann und Frau und gegen religiösen Fundamentalismus und Faschismus abgelegt! Wir, DIE LINKE. Kreisverband Nürnberg-Fürth, bezeichnen das Vorgehen der entscheidenden Personen in den Ausländer- und Justizbehörden als einen abstoßenden Akt menschlicher Kälte! Wir fordern die zuständige Ausländerbehörde auf, den Ausweisungsbescheid sofort zurückzunehmen!
Wir fordern die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth auf, umgehend die Aufhebung des Haftbefehls gegen Murat Akgül zu beantragen (§ 120 Abs. 3 StPO) und sich an Recht und Gesetz zu halten! In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Murat Akgül zwar unstreitig — durch den Verstoß gegen das nicht bestandskräftige (!) Wiedereinreiseverbot — rein formal gegen § 95 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes verstoßen hat.
Hierbei muss jedoch seine notstandsähnliche Situation berücksichtigt werden. In der Türkei, in die er abgeschoben wurde, drohte ihm aufgrund seiner oppositionellen Haltung gegenüber dem AKP/MHP-Regime eine langjährige Inhaftierung, und dies alleine aufgrund politischer Meinungsäußerung. Er lebte seit 30 Jahren in Deutschland, hatte einen sicheren Arbeitsplatz, eine Eigentumswohnung und ist Vater von vier Kindern. Wohin sonst sollte er zurückkehren als nach Deutschland zu seiner Familie? Wir fordern daher die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Murat nach § 170 Abs. 2 StPO, jedenfalls nach § 153 Abs. 1 StPO.
Für offenkundig rechtwidrig halten wir die Anordnung der Untersuchungshaft, die auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützt wird. Murat hat in Nürnberg soziale Bindungen, hat sich nach seiner Wiedereinreise nach Deutschland in einem Ankerzentrum aufgehalten und hätte jederzeit untertauchen können, hat dies jedoch tatsächlich nicht getan. Ihm wird eine Straftat vorgeworfen, die mit einem Strafrahmen von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von 3 Jahren (wie z.B. bei einer einfachen Unterschlagung) bewehrt ist. Die Ermittlungsbehörden hatten unmittelbar nach Murats Ankunft im August in Deutschland Kenntnis von dem „Verstoß“ gegen das Wiedereinreiseverbot. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch erst im Oktober, zwei Tage nach Obsiegen im „DublinVerfahren“ (!) einen Haftbefehl beantragt, ohne dass Murat zwischenzeitlich versucht hatte, unterzutauchen. Dies alles begründet die Annahme, dass die Staatsanwaltschaft jedenfalls in diesem Fall nicht nach Recht und Gesetz, sondern aus politisch motivierten Gründen handelt.
DIE LINKE. Kreisverband Nürnberg-Fürth fordert die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur Stellungnahme auf, worin sie bei Murat trotz unstreitig vorhandenen sozialen Bindungen (Geschwister, weitere Verwandte, Angebot einer Erwerbstätigkeit, Eigentumswohnung) und bei dieser relativ niedrigen Strafandrohung die Gefahr sieht, Murat würde sich dem Strafverfahren entziehen. Wir weisen darauf hin, dass der Ausweisungsbescheid sich in tatsächlicher Hinsicht lediglich auf die Ausübung von Grundrechten stützt und dies freilich nicht im Falle einer späteren Verurteilung strafschärfend zu berücksichtigen wäre. Die Staatsanwaltschaft soll auch Stellung nehmen, warum sie erst im Oktober, zwei Tage nach Obsiegen im „Dublin-Verfahren“, einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt hat.
Wir fordern auch den Oberbürgermeister der Stadt des Friedens und der Menschenrechte sowie alle im Nürnberger und Fürther Stadtrat vertretenden demokratischen Parteien und Organisationen auf, sich im Rahmen ihrer Kompetenzen für Murats Bleiberecht und Freiheit einzusetzen!
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