Neu­ge­stal­tung des Platz der Opfer des Faschismus


DIE LINKE.

im Stadtrat

Mai 2020

Neu­ge­stal­tung des Platz der Opfer des Faschismus

Sehr geehr­ter Herr Oberbürgermeister,

der Stadt­pla­nungs­aus­schuss möge Fol­gen­des beschließen:

Antrag:

1. Die fünf fol­gen­den Leit­sät­ze zur Neu­ge­stal­tung des Platz der Opfer des Faschis­mus, die die VVN/BdA erar­bei­tet hat, wer­den in die Pla­nung miteinbezogen:
a) Der Platz der Opfer des Faschis­mus soll augen­fäl­li­ger als heu­te gestal­tet sein.
b) Der Platz der Opfer des Faschis­mus soll in das Gesamt­kon­zept „Reichs­par­tei­tags­ge­län­de“ inte­griert sein.
c) Der von der US-Mili­tär­re­gie­rung 1946 gesetz­te Gedenk­stein soll erhal­ten blei­ben und in die Neu­ge­stal­tung ein­be­zo­gen werden.
d) Am Platz der Opfer des Faschis­mus wird aller Opfer des Faschis­mus gedacht.
e) Die zen­tra­le Aus­sa­ge des Plat­zes muss zukunfts­ge­rich­tet „Nie wie­der!“ lau­ten. Faschis­mus muss abge­löst wer­den durch eine Zeit des Frie­dens und der Frei­heit aller Menschen.

2. Die VVN/BdA als Haupt­ver­an­stal­te­rin der Kund­ge­bun­gen am Platz wird in Zukunft ver­stärkt in die Pla­nung des Plat­zes miteinbezogen.

Begrün­dung:

Zu a): Der Cha­rak­ter als „Wie­se mit Gedenk­stein“ ver­lei­tet seit Jahr­zehn­ten zu einem Miss­brauch als Hun­de­toi­let­te. Nürn­berg hat dar­über hin­aus kei­nen Ort zum über­grei­fen­den Geden­ken an alle Opfer­grup­pen. Als sol­cher soll der Platz bereits „im Vor­bei­ge­hen“ künf­tig erkenn­bar sein.
Zu b): Das Reichs­par­tei­tags­ge­län­de ist bereits gut auf­be­rei­tet und erklärt. Eine Ein­be­zie­hung des Plat­zes mit eige­nen Infor­ma­ti­ons-Ste­len bie­tet sich daher an.
Zu c): Der Stein ist mitt­ler­wei­le zeit­his­to­ri­sches Doku­ment und daher zu erhal­ten. Er steht (auch) für das schwie­ri­ge poli­ti­sche Bemü­hen der US-Mili­tär­re­gie­rung den Faschis­mus in Nürn­berg zu überwinden.
Zu d): Sofern hier­mit kei­ne zeit­li­che Ver­zö­ge­rung ver­bun­den ist, bie­tet sich die bei­spiel­haf­te Nen­nung ein­zel­ner ermor­de­ter und ver­folg­ter Per­so­nen an. Dies erzeugt höhe­re Betrof­fen­heit, als der abs­trak­te Bezug auf gan­ze Opfergruppen.
Zu e): Rein ver­gan­gen­heits­be­zo­ge­ne Betrof­fen­heit „So schreck­lich war die Ver­gan­gen­heit!“ leh­nen wir ab. Die Aus­sa­ge des Plat­zes muss in die Zukunft als Auf­trag an die Nach­ge­bo­re­nen gerich­tet sein.

Mit freund­li­chen Grüßen
Özlem Demir Kath­rin Flach Gomez Titus Schül­ler