DIE LINKE.
im Stadtrat
Mai 2020
Prüfung und Einhaltung sozialer, tarifrechtlicher und ökologischer Vergaberichtlinien
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Stadtratsgruppe DIE LINKE. stellt folgenden Antrag.
Antrag:
der Werkausschuss SÖR möge beschließen:
1) Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist an folgenden Kriterien auszurichten:
a) Der:die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zur Abgabe einer Tariftreueerklärung, wenn allgemeinverbindliche Tarifverträge vorhanden sind.
b) Falls es keine allgemeinverbindlichen Tariferträge gibt, ist zumindest ein Mindestlohn von 15 Euro durch die Auftragnehmer:innen an die Angestellten zu entrichten.
c) Bei der Vergabe soll darauf geachtet werden, dass der/die Auftragnehmer:in ausbildet, für eine angemessene Berücksichtigung von Beschäftigten mit Behinderung sorgt und dass er:sie sich für eine betriebliche Frauenförderung einsetzt.
d) Die Verwendung umweltschonender Verfahren und Materialien bei der Ausführung öffentlicher Aufträge muss gewährleistet sein.
2) Bei sämtlichen Vergabeprozessen, die bereits stattfinden, sind die oben genannten Kriterien abzufragen
und nach Möglichkeit im Nachhinein einzufordern.
Begründung:
Als Kommune muss die Stadt Nürnberg eine Vorbildfunktion als Arbeitgeberin auch im Bereich der Vergabe einnehmen. Dazu muss der rechtliche Spielraum ausgenutzt werden. Da Bayern kein eigenes Vergabegesetz hat, kann dazu das „GWB § 124 Fakultative Ausschlussgründe“ oder die „Bekanntmachung des Bayerischen Staatsminis-teriums des Innern und für Integration vom 31. Juli 2018, Az. B3-1512–31–19“ herangezogen werden, wo jeweils festgelegt wird, dass bei der kommunalen Auftragsvergabe soziale, ökologische oder arbeitsrechtliche Kriterien berücksichtigt werden können.
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Özlem Demir | Kathrin Flach Gomez | Titus Schüller |