Anfra­ge: Arbeits­schutz in Zei­ten der Corona-Pandemie


DIE LINKE.

im Stadtrat

16.11.2020

Anfra­ge: Arbeits­schutz in Zei­ten der Corona-Pandemie

Sehr geehr­ter Herr Oberbürgermeister,

Die Coro­na-Epi­de­mie stellt eine gro­ße Her­aus­for­de­rung auch in Sachen des Arbeits­schut­zes dar. Der Stadt Nürn­berg kommt hier nicht nur eine gro­ße Ver­ant­wor­tung, son­dern auch eine Vor­bild­rol­le als Arbeit­ge­be­rin zu. Daher muss sicher­ge­stellt wer­den, dass die Arbeits­schutz­re­gel­wer­ke auch in Hin­blick auf Coro­na lücken­los ein­ge­hal­ten werden.

  1. Die Stadt Nürn­berg und alle direk­ten oder indi­rek­ten stadt­ei­ge­nen Betrie­be sol­len dar­le­gen, wie sie die Anfor­de­run­gen aus den ver­schie­de­nen Kapi­teln der „SARS-CoV2-Arbeits­schutz­re­gel“ umset­zen. Wie wer­den die ver­schie­de­nen Punk­te erfüllt und doku­men­tiert? Außer­dem sind die Vor­la­gen der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen zu Coro­na aller städ­ti­schen Betrie­be beizulegen.
  2. Die Stadt Nürn­berg und alle direk­ten oder indi­rek­ten stadt­ei­ge­nen Betrie­be sol­len dar­le­gen, wie sie die Rege­lung zur Tra­ge­zeit­be­gren­zung für Mund-Nase-Schutz und Mund-Nase-Bede­ckung umset­zen. Wird die „Emp­feh­lung zur Tra­ge­zeit­be­gren­zung für Mund-Nase-Bede­ckun­gen (MNB) im Sin­ne des SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­stan­dards und der SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­re­gel“ des „Koor­di­nie­rungs­kreis für bio­lo­gi­sche Arbeits­stof­fe“ der „Deut­schen gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung“ in Ver­bin­dung mit der DGUV-Regel 112–190 umge­setzt? Wenn Nein, war­um nicht, nach wel­cher ande­ren Rege­lung wird vor­ge­gan­gen und auf wel­che arbeits­wis­sen­schaft­li­che Grund­la­ge stützt sich diese?

Hin­ter­grund:

Nach der Sars-2- Arbeits­schutz­re­gel 4.2.13 (3) ist „zu prü­fen, inwie­weit die Tra­ge­zei­ten durch ande­re Tätig­kei­ten oder regel­mä­ßi­ge Pau­sen redu­ziert wer­den müs­sen.“ Die Emp­feh­lung des Koor­di­nie­rungs­krei­ses für Bio­lo­gi­sche Arbeits­stof­fe der DGUV emp­fiehlt hier­für „Tra­ge­zeit­be­gren­zun­gen und Erho­lungs­pau­sen wie für fil­trie­ren­de Halb­mas­ken mit Aus­atem­ven­til nach DGUV Regel 112–190“. DGUV Regel 112–190 schreibt dafür in Anhang A2 Tabel­le 32 bei einer Tra­ge­dau­er von 120 Min. eine Erho­lungs­pau­se von 30 Min. vor, bei Arbeits­schwe­re A2 (vgl. Tabel­le 33) und wei­te­re Redu­zie­run­gen der Tra­ge­dau­er bei Tem­pe­ra­tu­ren >28°C und Luft­feuch­te >78% (letz­ter Absatz Sei­te 150).

Mit freund­li­chen Grüßen
Özlem Demir Kath­rin Flach Gomez Titus Schül­ler