DIE LINKE.
im Stadtrat
14. Oktober 2020
Gesägtes Pflaster auf Fahrradstrecken
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Stadtrat möge beschließen:
Für Strecken von mehr als 10 m Länge, die der Radverkehr nutzen soll und die nicht asphaltiert werden, wird ausschließlich Pflaster verarbeitet, das nicht nur an der Oberseite, sondern an allen Seiten gesägt ist, sodass es ohne Fugen verlegt werden kann.
Das Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum “Nürnberger Linie”, Teil 2 “Raumtypen und ihre Gestaltungsstandards”, wird in folgenden Kapiteln entsprechend angepasst:
- Altstadt I Historische Bebauung: Ziele, Beläge
- Altstadt I Wiederaufbau: Ziele, Beläge
- Altstadt I Zufahrtsstraßen: Ziele, Beläge
- Gründerzeitliche Blockrandbebauung I Wohngebiete: Ziele, Beläge
- Historische Ortskerne und Dörfer: Ziele, Beläge.
Begründung:
Auf einer Teilstrecke der Peter-Vischer-Straße wurde im Sommer 2019 auf der Oberseite gesägtes Kopfsteinpflaster mit breiten Fugen verlegt. Der ADFC Nürnberg, Teilnehmer des “Runden Tisches Radverkehr”, ermunterte Radlerinnen und Radler dort Probe zu fahren und von ihren Erfahrungen zu berichten. Die Rückmeldungen ergaben mehrheitlich, dass der neue Belag im Gegensatz zu dem gängigen Kopfsteinpflaster auf der kurzen Strecke als Verbesserung empfunden wurde, auf längeren Strecken jedoch wegen des zu hohen Rollwiderstands als ungeeignet eingeschätzt wird. Diese Einschätzung erfolgte auch aufgrund der Tatsache, dass in der Peter-Vischer-Straße, vermutlich aufgrund der Belastung durch den Kfz-Verkehr, bereits innerhalb eines halben Jahres erhebliche Unebenheiten auftraten.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse teilte der ADFC dem Baureferat, dem Stadtplanungsamt, dem Verkehrsplanungsamt und den Stadtratsfraktionen sowie Stadtratsgruppen in seinem Brief vom 26.01.2020 mit.
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Özlem Demir | Kathrin Flach Gomez | Titus Schüller |