Nicht auf dem Rücken der Beschäf­tig­ten — Gesund­heits­ver­sor­gung in Zei­ten der Corona-Krise


DIE LINKE.

im Stadtrat

15.12.2020

Nicht auf dem Rücken der Beschäf­tig­ten — Gesund­heits­ver­sor­gung in Zei­ten der Corona-Krise

Sehr geehr­ter Herr Oberbürgermeister,

die ver­gan­ge­nen Tage und Wochen haben gezeigt, dass unser Gesund­heits­sys­tem und ins­be­son­de­re die Situa­ti­on in den Kran­ken­häu­sern und Senio­ren­ein­rich­tun­gen immer ange­spann­ter wird. Im Kli­ni­kum Nürn­berg muss­ten bereits Inten­siv­pa­ti­en­ten ver­legt wer­den und in den Senio­ren­hei­men des Nürn­berg Stift wächst die Ver­zweif­lung auf­grund der vie­len Infek­tio­nen und Ster­be­fäl­le sowie der Ein­sam­keit unter den Bewohner:innen. Trotz der äußerst wid­ri­gen Umstän­de, hal­ten jedoch die­Be­leg­schaf­ten der Ein­rich­tun­gen so gut es geht die Stel­lung und enga­gie­ren sich in über­aus lobens­wer­ter Wei­se, um „den Laden am Lau­fen zu hal­ten“. Gera­de jetzt kommt es coro­nabe­dingt zu einer wei­ter anstei­gen­den Belas­tung der Mit­ar­bei­ten­den im Kli­ni­kum Nürn­berg, dem Nürn­berg­Stift und der dazu­ge­hö­ren­den Service-GmbH.

Die­se Belas­tung kann schnell in eine Über­las­tung mün­den, wenn immer mehr Mit­ar­bei­ten­de auf­grund einer Infek­ti­on mit Coro­na oder erschöp­fungs­be­dingt aus­fal­len und die Arbeit somit auf immer weni­ger  Schul­tern las­tet. Die­se gefähr­li­che Abwärts­spi­ra­le muss auf­ge­hal­ten wer­den. Aus die­sem Grund ist schnel­les Han­deln unab­ding­bar und das fol­gen­de Maß­nah­men­pa­ket dring­lichst vom Stadt­rat zu beschließen:

Für das Kli­ni­kum Nürn­berg, Nürn­berg­Stift und Service-GmbH:

  • Die Beschäf­tig­ten der Ser­vice-GmbH des Kli­ni­kums und Nürn­berg­Stift wer­den ab sofort nach Tarif des Öffent­li­chen Diens­tes bezahlt, da auch sie, genau wie die Kolleg:innen, die im öffent­li­chen Dienst ange­stellt  sind, ihren Dienst zum Woh­le der All­ge­mein­heit ver­rich­ten. Ohne die Rei­ni­gungs­kräf­te, Nähe­rei, Küche etc. ist ein rei­bungs­lo­ser Ablauf im Kli­ni­kum und im Stift nicht mög­lich. Ihre Sys­tem­re­le­vanz wird  ins­be­son­de­re in Pan­de­mie­zei­ten deut­lich, denn die­se Men­schen, die zuver­läs­sig im Kli­ni­kum und im Stift wich­tigs­te Arbei­ten ver­rich­ten, sind im Betrieb unab­kömm­lich, etwa um durch Rei­ni­gung die Anste­ckungs­ge­fahr mit Covid-19 zu ver­rin­gern. Aus die­sem Grund ist ein Lohn und ein plan­ba­res Arbeits­ver­hält­nis, das nicht zwangs­läu­fig in Alters­ar­mut mün­det, eine Selbst­ver­ständ­lich­keit. Ein sol­ches ist in den  betrof­fe­nen Bran­chen nur inner­halb des TvöD zu verwirklichen.
  • Die zu leis­ten­de m2-Zahl der Rei­ni­gungs­kräf­te wird suk­zes­si­ve redu­ziert. Dafür­wer­den zusätz­li­che Rei­ni­gungs­kräf­te ein­ge­stellt, denn gera­de in Pan­de­mie­zei­ten ist eine gründ­li­che Rei­ni­gung gera­de­zu   über­le­bens­wich­tig. Die Arbeits­be­din­gun­gen und Maß­nah­men des Gesund­heits­schut­zes für das Per­so­nal des Kli­ni­kums Nürn­berg, der Ser­vice-GmbH und des Stifts wer­den ver­bes­sert, indem nicht unbe­dingt  not­wen­di­ge Arbei­ten aus­ge­setzt wer­den und dafür gesorgt wird, dass Pau­sen und Arbeits­zei­ten ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen. Nur so kann dafür gesorgt wer­den, dass das ohne­hin sehr gefor­der­te und über­las­te­te Per­so­nal lang­fris­tig zur Ver­fü­gung steht und es zu mög­lichst weni­gen Aus­fäl­len kommt.
  • Die im Arbeits­schutz fest­ge­leg­ten Pau­sen zum Able­gen von MNS oder FFP2-Mas­ke wer­den eingehalten.
  • Jeg­li­che erfor­der­li­che Mehr­ar­beit muss abge­gol­ten wer­den. Die Beschäf­tig­ten des Kli­ni­kums, der Ser­vice-GmbH und des Stifts erhal­ten das Wahl­recht, ob sie die­se in Frei­zeit oder Geld abgel­ten. Arbeits­zeit­kon­ten wer­den nicht gekappt. Die Abgel­tung von Mehr­ar­beit ist nichts, als ein Grund­recht der Beschäf­tig­ten. Die­se  geben grund­sätz­lich und ins­be­son­de­re in Kri­sen­zei­ten ihr Bes­tes und müs­sen dafür den ihnen zuste­hen­den Lohn erhalten.
  • Die Min­dest­hy­gie­ne­stan­dards müs­sen für alle Beschäf­tig­ten, gera­de im Bereich der  Grund­ver­sor­gung, garan­tiert wer­den (Zeit­kon­tin­gen­te für Hand­des­in­fek­ti­on etc.), um eine Anste­ckung mög­lichst auszuschließen.
  • Beschäf­tig­te des Kli­ni­kums, des Stifts und der Ser­vice-GmbH, die mit Pati­en­ten aus  Coro­na­vi­rus-Risi­ko­grup­pen arbei­ten, wer­den mehr­mals die Woche auf Coro­na getes­tet, um eine Wei­ter­ver­brei­tung des Virus an Risikopatient:innen mög­lichst zu vermeiden.
  • Beschäf­tig­te des Kli­ni­kums, des Stifts  und der Ser­vice-GmbH, die selbst einer Risi­ko­grup­pe ange­hö­ren, wer­den nicht in Berei­chen ein­ge­setzt, in denen sich Covid-19-Infi­zier­te aufhalten.
Mit freund­li­chen Grüßen
Özlem Demir Kath­rin Flach Gomez Titus Schül­ler