DIE LINKE.
Pressemitteilung
25.01.2021
Keine Ausweisung von Banu Büyükavci und Musa Demir
Die LINKE fordert in einem Antrag, der im nicht-öffentlichen Teil des Ferienausschuss des Stadtrats am 27. Januar behandelt wird, dass sich die Stadt Nürnberg gegen eine Ausweisung von Banu Büyükavci und Musa Demir einsetzt. Die Brisanz der Situation ist durch die Eröffnung der Ausweisungsverfahren gegen beide durch die Nürnberger Ausländerbehörde entstanden.
Frau Banu Büyükavci und Herr Musa Demir wurden wegen der Mitgliedschaft in der TKP/ML vom Oberlandesgericht München im Dezember zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt, obwohl die TKP/ML in Deutschland nicht verboten ist und auf auf keiner Terrorliste der EU geführt wird.
“Selbst das Bundesamt für Verfassungsschutz schreibt über die TKP/ML, dass Aufrufe zur Durchführung von Gewaltaktionen in Deutschland nicht bekannt sind und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich dies in Zukunft ändert” bemerkt Stadtrat Titus Schüller (DIE LINKE).
Frau Banu Büyükavci lebt seit 2006 in Deutschland und arbeitet als Ärztin für Psychosomatische Medizin an unserem Nürnberg Klinikum. Herr Demir arbeitet seit 1978 als Metallfacharbeiter in Österreich. Titus Schüller betont: “Beide gefährden in keiner Weise die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder gar die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, was Voraussetzungen für eine Ausweisung sind. Eine Ausweisung der Ärztin, die traumatisierte Patientinnen am Klinikum therapiert, ist gegen das Interesse der Nürnberger Stadtgesellschaft”.
Die Türkei stuft die TKP/ML als terroristische Organisation ein. Die Ausweisung und anschließende Abschiebung der Betroffenen in die Türkei würde zur unmittelbaren Verhaftung durch das türkische Regime führen. Human Rights Watch und Amnesty International dokumentierten in den letzten Jahren mehrfach Berichte über unhaltbare Zustände und Folter in türkischen Gefängnissen. Titus Schüller weist auf die große Gefahr für Banu Büyükavci und Musa Demir hin bei einer Abschiebung: “Auch die Bundesregierung antwortete auf eine Anfrage im Bundestag zu Folter und Misshandlungen in türkischer Haft, dass sie diese Berichte sehr ernst nimmt und die Problematik regelmäßig gegenüber der Türkei und in internationalen Foren anspricht”.
In Artikel 3 der UN-Antifolterkonvention, die von Deutschland ratifiziert wurde, steht: “Ein Vertragsstaat darf eine Person nicht in einen anderen Staat ausweisen, abschieben oder an diesen ausliefern, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden. Bei der Feststellung, ob solche Gründe vorliegen, berücksichtigen die zuständigen Behörden alle maßgeblichen Erwägungen einschließlich des Umstands, dass in dem betreffenden Staat eine ständige Praxis grober, offenkundiger oder massenhafter Verletzungen der Menschenrechte herrscht”.
Deshalb appelliert Titus Schüller eindringlich an den Nürnberger Stadtrat: “Die Stadt Nürnberg muss eine Ausweisung verhindern. Sie darf nicht im Gegensatz zu § 60 des Aufenthaltsgesetzes der BRD handeln, dass ein Verbot der Abschiebung in einen Staat artikuliert, in dem das Leben oder die Freiheit eines Menschen wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist”.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 0911–2792801 zur Verfügung.