Kei­ne Aus­wei­sung von Banu Büyü­kav­ci und Musa Demir


DIE LINKE.

Pres­se­mit­tei­lung

25.01.2021

Kei­ne Aus­wei­sung von Banu Büyü­kav­ci und Musa Demir

Die LINKE for­dert in einem Antrag, der im nicht-öffent­li­chen Teil des Feri­en­aus­schuss des Stadt­rats am 27. Janu­ar behan­delt wird, dass sich die Stadt Nürn­berg gegen eine Aus­wei­sung von Banu Büyü­kav­ci und Musa Demir ein­setzt. Die Bri­sanz der Situa­ti­on ist durch die Eröff­nung der Aus­wei­sungs­ver­fah­ren gegen bei­de durch die Nürn­ber­ger Aus­län­der­be­hör­de entstanden.

Frau Banu Büyü­kav­ci und Herr Musa Demir wur­den wegen der Mit­glied­schaft in der TKP/ML vom Ober­lan­des­ge­richt Mün­chen im Dezem­ber zu mehr­jäh­ri­gen Frei­heits­stra­fen ver­ur­teilt, obwohl die TKP/ML in Deutsch­land nicht ver­bo­ten ist und auf auf kei­ner Ter­ror­lis­te der EU geführt wird.
“Selbst das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz schreibt über die TKP/ML, dass Auf­ru­fe zur Durch­füh­rung von Gewalt­ak­tio­nen in Deutsch­land nicht bekannt sind und kei­ne Anhalts­punk­te dafür vor­lie­gen, dass sich dies in Zukunft ändert” bemerkt Stadt­rat Titus Schül­ler (DIE LINKE).

Frau Banu Büyü­kav­ci lebt seit 2006 in Deutsch­land und arbei­tet als Ärz­tin für Psy­cho­so­ma­ti­sche Medi­zin an unse­rem Nürn­berg Kli­ni­kum. Herr Demir arbei­tet seit 1978 als Metall­fach­ar­bei­ter in Öster­reich. Titus Schül­ler betont: “Bei­de gefähr­den in kei­ner Wei­se die öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung oder gar die demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, was Vor­aus­set­zun­gen für eine Aus­wei­sung sind. Eine Aus­wei­sung der Ärz­tin, die trau­ma­ti­sier­te Pati­en­tin­nen am Kli­ni­kum the­ra­piert, ist gegen das Inter­es­se der Nürn­ber­ger Stadtgesellschaft”.

Die Tür­kei stuft die TKP/ML als ter­ro­ris­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on ein. Die Aus­wei­sung und anschlie­ßen­de Abschie­bung der Betrof­fe­nen in die Tür­kei wür­de zur unmit­tel­ba­ren Ver­haf­tung durch das tür­ki­sche Regime füh­ren. Human Rights Watch und Amnes­ty Inter­na­tio­nal doku­men­tier­ten in den letz­ten Jah­ren mehr­fach Berich­te über unhalt­ba­re Zustän­de und Fol­ter in tür­ki­schen Gefäng­nis­sen. Titus Schül­ler weist auf die gro­ße Gefahr für Banu Büyü­kav­ci und Musa Demir hin bei einer Abschie­bung: “Auch die Bun­des­re­gie­rung ant­wor­te­te auf eine Anfra­ge im Bun­des­tag zu Fol­ter und Miss­hand­lun­gen in tür­ki­scher Haft, dass sie die­se Berich­te sehr ernst nimmt und die Pro­ble­ma­tik regel­mä­ßig gegen­über der Tür­kei und in inter­na­tio­na­len Foren anspricht”.

In Arti­kel 3 der UN-Anti­fol­ter­kon­ven­ti­on, die von Deutsch­land rati­fi­ziert wur­de, steht: “Ein Ver­trags­staat darf eine Per­son nicht in einen ande­ren Staat aus­wei­sen, abschie­ben oder an die­sen aus­lie­fern, wenn stich­hal­ti­ge Grün­de für die Annah­me bestehen, dass sie dort Gefahr lie­fe, gefol­tert zu wer­den. Bei der Fest­stel­lung, ob sol­che Grün­de vor­lie­gen, berück­sich­ti­gen die zustän­di­gen Behör­den alle maß­geb­li­chen Erwä­gun­gen ein­schließ­lich des Umstands, dass in dem betref­fen­den Staat eine stän­di­ge Pra­xis gro­ber, offen­kun­di­ger oder mas­sen­haf­ter Ver­let­zun­gen der Men­schen­rech­te herrscht”.

Des­halb appel­liert Titus Schül­ler ein­dring­lich an den Nürn­ber­ger Stadt­rat: “Die Stadt Nürn­berg muss eine Aus­wei­sung ver­hin­dern. Sie darf nicht im Gegen­satz zu § 60 des Auf­ent­halts­ge­set­zes der BRD han­deln, dass ein Ver­bot der Abschie­bung in einen Staat arti­ku­liert, in dem das Leben oder die Frei­heit eines Men­schen wegen sei­ner poli­ti­schen Über­zeu­gung bedroht ist”.

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