DIE LINKE.
im Stadtrat
22.04.2021
Corona-Tests in Nürnberger Betrieben
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit dem Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 13. April wurde unter dem §25 (2) der 12. BayIfSMV Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7‑Tage-Inzidenz von über 200 die Möglichkeit gegeben, anzuordnen, dass Beschäftigte bestimmter Betriebe und Einrichtungen nur dann in Präsenz am Arbeitsplatz arbeiten können, wenn sie zu Beginn des Arbeitstages über den Nachweis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder Selbsttests oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 mit negativem Ergebnis verfügen.
Wir sehen hier die Arbeitgeber*innen in der Pflicht, die notwendigen Tests für Beschäftigte bereitzustellen.
Wegen der deutlich über 200 liegenden Inzidenz in der Stadt Nürnberg stellen wir folgenden Antrag zur Abstimmung für die Stadtratssitzung am 19.05.2021:
- Wir bitten um Auskunft darüber, in welchen Betrieben und Einrichtungen die Stadt eine solche Testpflicht für nötig hält, um eine Testpflicht in diesen Betrieben und Einrichtungen nach § 25 Abs.2 der 12. BayIfSMV umzusetzen.
- Die Arbeitgeber:innen dieser Betriebe und Einrichtungen werden verpflichtet, die notwendigen Tests für Beschäftigte bereitzustellen.
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Özlem Demir | Kathrin Flach Gomez | Titus Schüller |