DIE LINKE.
im Stadtrat
22.03.2021
Wiedereingliederung der NürnbergStift Service GmbH ins NürnbergStift
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir stellen den Antrag, dass die Verwaltung ein Konzept zur Wiedereingliederung der NürnbergStift Service GmbH ins NürnbergStift entwickelt und die Beschäftigten nach TVÖD bezahlt werden.
Begründung:
Am 24.03.2003 wurde die NürnbergStift Service GmbH gegründet. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen gegenüber dem NürnbergStift; die Leistungen umfassen die Durchführung von Aufgaben im Facilitybereich und Unterstützungsleistungen für die Pflege.
Die Verwaltung führte als Ziele der Gründung ausschließlich finanzielle Aspekte an:
- “Die Marktfähigkeit von NürnbergStift auf Dauer sicherzustellen,
- Handlungsspielräume zur personellen Unterstützung der “Pflege” zu schaffen,
- Möglichkeiten einer Verbesserung des Personalschlüssels für die Pflege ohne zusätzliche Entgelterhöhungen zu eröffnen,
- den Zuschussbedarf aus dem Gesamthaushalt weiter zu reduzieren,
- finanzielle Möglichkeiten für die Finanzierung von Sanierungsbedarfen zu erschließen.”
(Beilage zur Sitzung des Werkausschusses NüSt vom 05.12.2002)
Das heißt, dass die Beschäftigten, die zuvor im NürnbergStift nach den unteren Gehaltsstufen des TVöD bezahlt wurden — die Beschäftigten der Reinigungsdienste, der Küchen, der Hauswirtschafts- und Serviceleistungen sowie der Hausmeisterdienste — die finanzielle Sanierung des NürnbergStifts leisten sollten, indem sie aus dem Bereich des TVÖD ausgegliedert wurden und geringere Gehälter bezogen.
Aktuell richtet sich die Vergütung nach den Tarifen der Gebäudereiniger:innen.
Beschäftigung im Niedriglohnsektor führt regelmäßig in Armut. (Der EU-Konvention folgend, zählt jede Person als einkommensarm, die mit ihrem Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens liegt.)
Der Paritätische Wohlfahrtsverband betont im Armutsbericht 2020, dass mit 15,9 % die Armutsquote in Deutschland einen historisch hohen Wert erreicht hat. In Nürnberg liegt die Armutsquote bei 23,1 % — weit über der Armutsquote von z.B. Berlin mit 19,3%.
Entgegen der gängigen Einschätzung sind 33% der Armen erwerbstätig, über 29% in Rente und eine Minderheit von 8% arbeitslos!
Was sind die Folgen von Armut bei Erwerbstätigen? Außer der gesellschaftlichen Ausgrenzung der betroffenen Familien durch begrenzte Teilhabemöglichkeiten, werden die öffentlichen Haushalte – auch der Stadt Nürnberg – durch Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II bei „Aufstockern“, Wohngeld oder Grundsicherung im Alter belastet.
In Zeiten von Covid 19, in denen auch die Arbeitsbedingungen von Reinigungs- oder Servicekräften durch die erhöhte Ansteckungsgefahr erschwert sind (vgl. K. Flach Gomez, Nicht auf dem Rücken der Beschäftigten – Gesundheitsversorgung in Zeiten der Corona-Krise, Nürnberg 2020) kann die Stadt Nürnberg eine Vorbildfunktion erfüllen und ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden, indem sie die Beschäftigten aus dem Niedriglohnsektor in den Geltungsbereich des TVÖD holt und die NürnbergStift Service GmbH wieder ins NürnbergStift eingliedert.
Somit wird sie dem Leitbild der Nürnberger Stadtverwaltung gerecht: „Die Stadt Nürnberg versteht sich als soziale Arbeitgeberin, die auf die jeweiligen Lebensverhältnisse der Beschäftigten Rücksicht nimmt und für humane Arbeitsbedingungen sorgt“.
![]() |
![]() |
![]() |
Özlem Demir | Kathrin Flach Gomez | Titus Schüller |