DIE LINKE.
im Stadtrat
27.05.2021
Prüfantrag zu Arzt der Ausländerbehörde
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir stellen folgenden Prüfantrag zur Beantwortung:
- Wurde von der städtischen Ausländerbehörde Herr Dr. med. B. herangezogen, um medizinische Gutachten von Kund:innen der Ausländerbehörde anzufertigen, wie z.B. zur Bestätigung der Reisefähigkeit bei Ausweisungen?
- Falls der unter 1) genannte Arzt für die Ausländerbehörde tätig war, wie häufig wurde er hinzugezogen (aufgeschlüsselt nach Monat und Jahr), wofür wurde er jeweils hinzugezogen und zu welchem Ergebnis gelangte er und im Zuge dessen die Behörde in den einzelnen Fällen?
Begründung:
Die Medienberichterstattung und auch die Aussagen von Jurist:innen und Fachstellen über den genannten Arzt lassen erkennen, dass seine Gutachten weder fachlich qualifiziert noch neutral gehalten sind und er grundsätzlich zu Ungunsten der betroffenen Asylsuchenden attestierte. So enthielten Gutachten, die er z.B. für die ZAB Mittelfranken anfertigte, persönliche Meinungen und Empfindungen und entsprachen nicht den gesetzlichen Vorgaben. In einem Fall widersprach sein Gutachten auch einem ausführlichen und qualifizierten Gutachten des Gesundheitsamtes Nürnberg. Begründen lässt sich das Verhalten von Dr. B. damit, dass er offen, z.B. im Internet, eine rassistische und menschenfeindliche Haltung vertritt. Dort argumentiert er augenscheinlich z.B. für den Attentäter von Hanau (https://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpgepde/#comment-14704) und in einem Brief an das Ärzteblatt für „unbarmherzige Strenge“ bei der Ausstellung von Bescheinigungen zur Reisefähigkeit bei Abschiebungen (https://www.aerzteblatt.de/archiv/175226/Fluechtlinge-Bedenken). Desweiteren teilt er offenbar antisemitische und verschwörungstheoretische Ansichten (siehe Leserkommentar unter: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/98159/UN-Experten-fordern-legale-Abtreibungen-weltweit).
Ein solcher Mensch ist ganz klar nicht in der Lage, fachlich neutrale Beurteilungen zu einer ihm verhassten Bevölkerungsgruppe zu treffen. Aus diesem Grund ist eine Evaluierung zum Einsatz des betreffenden Arztes in der städtischen Behörde als erster Schritt angezeigt. Für den Fall, dass er tatsächlich eingesetzt worden ist, müssen weitere Schritte in Betracht gezogen werden, um eine neutrale und fachlich qualifizierte Arbeit in der Ausländerbehörde zu gewährleisten und mögliche Fehlentscheidungen aufzuarbeiten.
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Özlem Demir | Kathrin Flach Gomez | Titus Schüller |