Umset­zung des Ver­bots der Zweckentfremdung


DIE LINKE.

Pres­se­mit­tei­lung

04.06.2021

Umset­zung des Ver­bots der Zweckentfremdung

Die Situa­ti­on auf dem Nürn­ber­ger Woh­nungs­markt ist seit Jah­ren extrem ange­spannt. In der aktu­el­len Mie­ter­schutz­ver­ord­nung der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung wird Nürn­berg erneut als Gebiet auf­ge­führt, in dem die aus­rei­chen­de Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung mit Miet­woh­nun­gen zu ange­mes­se­nen Bedin­gun­gen beson­ders gefähr­det ist.

2019 enga­gier­te sich die LINKE gemein­sam mit den Mie­ter­ver­bän­den für die Ver­ab­schie­dung der Zweck­ent­frem­dungs­ver­bots­sat­zung im Stadtrat.

Was ist unter die­sem sper­ri­gen Begriff zu verstehen?
Zweck­ent­frem­dung von Wohn­raum liegt dann vor, wenn er mehr als acht Wochen im Jahr für Frem­den­be­her­ber­gung genutzt wird, wenn mehr als die Hälf­te der Woh­nungs­flä­che gewerb­li­chen Zwe­cken dient oder wenn er län­ger als drei Mona­te leer steht.
Wohn­raum darf nur mit Geneh­mi­gung der Stadt ande­ren als Wohn­zwe­cken zuge­führt wer­den. Geneh­mi­gun­gen wer­den laut Sat­zung dann erteilt, wenn öffent­li­che Inter­es­sen oder schutz­wür­di­ge pri­va­te Inter­es­sen überwiegen.

Der Stab Woh­nen im Wirt­schafts- und Wis­sen­schafts­re­fe­rat ist für die Umset­zung der Zweck­ent­frem­dungs­ver­bots­sat­zung zustän­dig. Sei­nen Mit­ar­bei­tern gegen­über sind Haus- und Woh­nungs­be­sit­zer zu Aus­künf­ten ver­pflich­tet, Mit­ar­bei­tern des zen­tra­len Ermitt­lungs­diens­tes der Stadt müs­sen sie das Betre­ten der Woh­nun­gen ermög­li­chen. Bei Zweck­ent­frem­dung kön­nen die Eigen­tü­mer mit emp­find­li­chen Geld­bu­ßen belegt werden.

„Neben dem Bau von geför­der­ten Woh­nun­gen und der gesetz­li­chen Decke­lung der Mie­ten ist das Ver­bot der Zweck­ent­frem­dung ein wich­ti­ger Bau­stein der Woh­nungs­po­li­tik“ betont der Lin­ken-Stadt­rat Titus Schül­ler. „Aber nur dann, wenn die Sat­zung kon­se­quent umge­setzt wird.“

Der Antrag der Lin­ken vom März, in dem sie einen detail­lier­ten Bericht des Stabs Woh­nen zur Situa­ti­on for­dert, steht am 10. Juni auf der Tages­ord­nung des Stadtplanungsausschusses.
„Wir sind gespannt, wie vie­le Woh­nun­gen dem Woh­nungs­markt wie­der zuge­führt wur­den“ fährt Schül­ler fort. „Es geht uns um die vie­len Men­schen, die ver­zwei­felt eine Woh­nung suchen. In Arti­kel 106 der Baye­ri­schen Ver­fas­sung steht, dass jeder Bewoh­ner Bay­erns Anspruch auf eine ange­mes­se­ne Woh­nung hat“.

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