DIE LINKE.
Pressemitteilung
04.06.2021
Umsetzung des Verbots der Zweckentfremdung
Die Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt ist seit Jahren extrem angespannt. In der aktuellen Mieterschutzverordnung der Bayerischen Staatsregierung wird Nürnberg erneut als Gebiet aufgeführt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.
2019 engagierte sich die LINKE gemeinsam mit den Mieterverbänden für die Verabschiedung der Zweckentfremdungsverbotssatzung im Stadtrat.
Was ist unter diesem sperrigen Begriff zu verstehen?
Zweckentfremdung von Wohnraum liegt dann vor, wenn er mehr als acht Wochen im Jahr für Fremdenbeherbergung genutzt wird, wenn mehr als die Hälfte der Wohnungsfläche gewerblichen Zwecken dient oder wenn er länger als drei Monate leer steht.
Wohnraum darf nur mit Genehmigung der Stadt anderen als Wohnzwecken zugeführt werden. Genehmigungen werden laut Satzung dann erteilt, wenn öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen überwiegen.
Der Stab Wohnen im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat ist für die Umsetzung der Zweckentfremdungsverbotssatzung zuständig. Seinen Mitarbeitern gegenüber sind Haus- und Wohnungsbesitzer zu Auskünften verpflichtet, Mitarbeitern des zentralen Ermittlungsdienstes der Stadt müssen sie das Betreten der Wohnungen ermöglichen. Bei Zweckentfremdung können die Eigentümer mit empfindlichen Geldbußen belegt werden.
„Neben dem Bau von geförderten Wohnungen und der gesetzlichen Deckelung der Mieten ist das Verbot der Zweckentfremdung ein wichtiger Baustein der Wohnungspolitik“ betont der Linken-Stadtrat Titus Schüller. „Aber nur dann, wenn die Satzung konsequent umgesetzt wird.“
Der Antrag der Linken vom März, in dem sie einen detaillierten Bericht des Stabs Wohnen zur Situation fordert, steht am 10. Juni auf der Tagesordnung des Stadtplanungsausschusses.
„Wir sind gespannt, wie viele Wohnungen dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt wurden“ fährt Schüller fort. „Es geht uns um die vielen Menschen, die verzweifelt eine Wohnung suchen. In Artikel 106 der Bayerischen Verfassung steht, dass jeder Bewohner Bayerns Anspruch auf eine angemessene Wohnung hat“.
Wir freuen uns über Ihre Nachfragen und sind unter 0911 – 2792801 zu erreichen.