DIE LINKE.
Pressemitteilung
08.09.2021
Grundsicherung im Alter — DIE LINKE setzt sich für Seniorinnen und Senioren ein
Die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von Anfang August (1) auf eine Anfrage der bayerische Bundestagsabgeordneten Susanne Ferschl von der Partei DIE LINKE hat für die Rentner und Rentnerinnen schlechte Zahlen parat: In Bayern erhielten im Jahr 2008 insgesamt 51386 Personen ab 65 Jahren Grundsicherung im Alter und Ende 2019 waren es bereits 71785 beim aktuellen Renteneintrittsalter.
In der Stadt Nürnberg ist ein überproportional hoher Anstieg zu verzeichnen: Von 2008 bis 2019 erhöhte sich die Anzahl der Personen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, von 4716 auf 7240. Frauen sind besonders betroffen: das Verhältnis ist 4135 zu 3105 Männern.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Grundsicherung im Alter erhalten alle Personen, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben und deren Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Mehrheit der Bezieher hat keine oder eine geringe Altersrente, ihr Vermögen liegt unterhalb von 5000€.
Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter?
Der Anspruch ergibt sich aus der Differenz des individuellen Bedarfs und der eigenen Rente. Zum Umfang der Leistungen zählen der sogenannte Regelbedarf, die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Die Grundsicherung im Alter entspricht weitgehend der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII.
Der Regelsatz beträgt aktuell für Alleinstehende 446€ (2) im Monat, wovon außer Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Kleidung und Hausrat auch Strom- und Telefongebühren bezahlt werden müssen. In existentielle Not geraten Betroffene, wenn die Waschmaschine oder der Kühlschrank streikt: Für Neuanschaffungen gibt es keine zusätzliche Unterstützung, sie müssen auch von den 446€ bestritten werden. Laut dem Ministerium für Arbeit und Soziales kann monatlich von dem Regelsatz 1,67€ für einen neuen Kühlschrank und 1,60€ für eine neue Waschmaschine angespart werden.
Und wenn die Kosten der Unterkunft und Heizung von der Kommune als nicht angemessen eingestuft werden, müssen die Bezieher der Grundsicherung nach einem halben Jahr Übergangszeit auch für die erhöhten Kosten selbst aufkommen und geraten dauerhaft in Not. In Nürnberg liegen die monatlichen Höchstsätze für Alleinstehende gegenwärtig bei 441€ für die Unterkunft einschließlich der Nebenkosten und bei 68€ für die Heizkosten (3).
Ein Umzug in eine günstigere Sozialwohnung gelingt in der Regel erst nach Jahren: In der Stadt Nürnberg warten gegenwärtig 6500 berechtigte Haushalte auf eine Sozialwohnung.
Welche Lösungen hat die Linke?
Der Stadtrat der Linken Titus Schüller bringt es auf den Punkt: “Die sogenannte Grundsicherung im Alter gibt unseren Seniorinnen und Senioren keine Sicherheit, sondern stürzt sie regelmäßig in Notlagen. Wer zu schlechten Löhnen arbeiten musste, arbeitslos oder krank war, hat trotzdem Anspruch auf ein würdevolles Leben im Alter. Wir fordern eine solidarische Mindestrente von 1200 Euro im Monat.“
Schüller denkt auch an die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner und setzt sich für die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent sowie eine abschlagsfreie Rente mit 65 Jahren ein: „Sonst rollt in Nürnberg eine Lawine der Altersarmut auf uns zu“.
Eine langfristige Lösung liegt in der Anhebung der unteren Einkommen. Schüller betont: „Niedrige Renten sind in der Regel das Ergebnis niedriger Löhne. Wir fordern deshalb einen Mindestlohn von 13€.“
(1) Bundestag, Dokument 19/31849. Zugriff am 08.09.2021 unter:
https://www.bundestag.de/dokumente
(2) Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Zugriff am 08.09.2021 unter: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II/arbeitslosengeld‑2.html;jsessionid=F2ED5EA371B30088961777DF621C1C0B.delivery1-replication#doc5790d24f-5902–41f7-ab75-d31bf87ea183bodyText4
(3) Jobcenter Nürnberg Stadt. Information zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung in der Stadt Nürnberg. Zugriff am 08.09.2021 unter: https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Nuernberg/SharedDocs/Downloads/DE/Infoblatt_Kosten_Unterkunft_Heizung.html;jsessionid=7CFAFA5F99330235CA986BA375B7B0F0?nn=25412
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