Grund­si­che­rung im Alter — DIE LINKE setzt sich für Senio­rin­nen und Senio­ren ein


DIE LINKE.

Pres­se­mit­tei­lung

08.09.2021

Grund­si­che­rung im Alter — DIE LINKE setzt sich für Senio­rin­nen und Senio­ren ein

Die Ant­wort des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Arbeit und Sozia­les von Anfang August (1) auf eine Anfra­ge der baye­ri­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Susan­ne Fer­schl von der Par­tei DIE LINKE hat für die Rent­ner und Rent­ne­rin­nen schlech­te Zah­len parat: In Bay­ern erhiel­ten im Jahr 2008 ins­ge­samt 51386 Per­so­nen ab 65 Jah­ren Grund­si­che­rung im Alter und Ende 2019 waren es bereits 71785 beim aktu­el­len Renteneintrittsalter.

In der Stadt Nürn­berg ist ein über­pro­por­tio­nal hoher Anstieg zu ver­zeich­nen: Von 2008 bis 2019 erhöh­te sich die Anzahl der Per­so­nen, die auf Grund­si­che­rung im Alter ange­wie­sen sind, von 4716 auf 7240. Frau­en sind beson­ders betrof­fen: das Ver­hält­nis ist 4135 zu 3105 Männern.

Wer hat Anspruch auf Grund­si­che­rung im Alter?

Grund­si­che­rung im Alter erhal­ten alle Per­so­nen, die die gesetz­li­che Alters­gren­ze erreicht haben und deren Ein­kom­men nicht aus­reicht, um ihren Lebens­un­ter­halt zu bestrei­ten. Die Mehr­heit der Bezie­her hat kei­ne oder eine gerin­ge Alters­ren­te, ihr Ver­mö­gen liegt unter­halb von 5000€.

Wie hoch ist die Grund­si­che­rung im Alter?

Der Anspruch ergibt sich aus der Dif­fe­renz des indi­vi­du­el­len Bedarfs und der eige­nen Ren­te. Zum Umfang der Leis­tun­gen zäh­len der soge­nann­te Regel­be­darf, die ange­mes­se­nen Auf­wen­dun­gen für Unter­kunft und Hei­zung und die Über­nah­me von Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen. Die Grund­si­che­rung im Alter ent­spricht weit­ge­hend der Hil­fe zum Lebens­un­ter­halt nach dem Drit­ten Kapi­tel des SGB XII.

Der Regel­satz beträgt aktu­ell für Allein­ste­hen­de 446€ (2) im Monat, wovon außer Lebens­mit­teln, Hygie­ne­ar­ti­keln, Klei­dung und Haus­rat auch Strom- und Tele­fon­ge­büh­ren bezahlt wer­den müs­sen. In exis­ten­ti­el­le Not gera­ten Betrof­fe­ne, wenn die Wasch­ma­schi­ne oder der Kühl­schrank streikt: Für Neu­an­schaf­fun­gen gibt es kei­ne zusätz­li­che Unter­stüt­zung, sie müs­sen auch von den 446€ bestrit­ten wer­den. Laut dem Minis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les kann monat­lich von dem Regel­satz 1,67€ für einen neu­en Kühl­schrank und 1,60€ für eine neue Wasch­ma­schi­ne ange­spart werden.

Und wenn die Kos­ten der Unter­kunft und Hei­zung von der Kom­mu­ne als nicht ange­mes­sen ein­ge­stuft wer­den, müs­sen die Bezie­her der Grund­si­che­rung nach einem hal­ben Jahr Über­gangs­zeit auch für die erhöh­ten Kos­ten selbst auf­kom­men und gera­ten dau­er­haft in Not. In Nürn­berg lie­gen die monat­li­chen Höchst­sät­ze für Allein­ste­hen­de gegen­wär­tig bei 441€ für die Unter­kunft ein­schließ­lich der Neben­kos­ten und bei 68€ für die Heiz­kos­ten (3).

Ein Umzug in eine güns­ti­ge­re Sozi­al­woh­nung gelingt in der Regel erst nach Jah­ren: In der Stadt Nürn­berg war­ten gegen­wär­tig 6500 berech­tig­te Haus­hal­te auf eine Sozialwohnung.

Wel­che Lösun­gen hat die Linke?

Der Stadt­rat der Lin­ken Titus Schül­ler bringt es auf den Punkt: “Die soge­nann­te Grund­si­che­rung im Alter gibt unse­ren Senio­rin­nen und Senio­ren kei­ne Sicher­heit, son­dern stürzt sie regel­mä­ßig in Not­la­gen. Wer zu schlech­ten Löh­nen arbei­ten muss­te, arbeits­los oder krank war, hat trotz­dem Anspruch auf ein wür­de­vol­les Leben im Alter. Wir for­dern eine soli­da­ri­sche Min­dest­ren­te von 1200 Euro im Monat.“

Schül­ler denkt auch an die zukünf­ti­gen Rent­ne­rin­nen und Rent­ner und setzt sich für die Anhe­bung des Ren­ten­ni­veaus auf 53 Pro­zent sowie eine abschlags­freie Ren­te mit 65 Jah­ren ein: „Sonst rollt in Nürn­berg eine Lawi­ne der Alters­ar­mut auf uns zu“.

Eine lang­fris­ti­ge Lösung liegt in der Anhe­bung der unte­ren Ein­kom­men. Schül­ler betont: „Nied­ri­ge Ren­ten sind in der Regel das Ergeb­nis nied­ri­ger Löh­ne. Wir for­dern des­halb einen Min­dest­lohn von 13€.“

(1) Bun­des­tag, Doku­ment 19/31849. Zugriff am 08.09.2021 unter:
https://www.bundestag.de/dokumente

(2) Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les. Zugriff am 08.09.2021 unter: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II/arbeitslosengeld‑2.html;jsessionid=F2ED5EA371B30088961777DF621C1C0B.delivery1-replication#doc5790d24f-5902–41f7-ab75-d31bf87ea183bodyText4

(3) Job­cen­ter Nürn­berg Stadt. Infor­ma­ti­on zu den ange­mes­se­nen Kos­ten für Unter­kunft und Hei­zung in der Stadt Nürn­berg. Zugriff am 08.09.2021 unter: https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Nuernberg/SharedDocs/Downloads/DE/Infoblatt_Kosten_Unterkunft_Heizung.html;jsessionid=7CFAFA5F99330235CA986BA375B7B0F0?nn=25412

Wir freu­en uns auf Ihre Nach­fra­gen und sind unter 0911 – 2792801 zu erreichen.