DIE LINKE.
im Stadtrat
21.02.2022
Maßnahmen außerhalb des Sozialhilferechts
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
trotz des umfangreichen Leistungskatalogs in SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und SGB XII (Sozialhilfe) geraten Leistungsbezieher:innen immer wieder in Notlagen, die durch die gesetzlichen Leistungen nicht beseitigt werden können.
Die Stadt Erlangen unterstützt Betroffene seit 2018, indem sie ein Budget für “Maßnahmen außerhalb des Sozialhilferechts” beim Sozialamt eingerichtet hat.
Gegenwärtig treten Notsituationen gehäuft durch die steigenden Energiepreise ein, trotz der neuen Schutzvorschriften zur Sperrung von Energielieferungen in der “Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungs-verordnung” die im Dezember 2021 in Kraft getreten ist.
Deshalb stellen wir den Antrag, der Stadtrat möge beschließen:
- Die Stadt Nürnberg richtet ein Budget von jährlich 50.000€ für “Maßnahmen außerhalb des Sozialhilferechts” ein.
- Das Budget dient der Vermeidung von Strom- und Gassperren.
- Die Notsituationen können nicht durch gesetzliche Leistungen (u.a. nach SGB II und SGB XII) beseitigt werden.
- Die Hilfezahlungen erhalten Berechtigte des Nürnberg-Passes.
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Özlem Demir | Kathrin Flach Gomez | Titus Schüller |