Kon­se­quent gegen Sexismus


Kon­se­quent gegen Sexismus

 

2020 gab es Vor­wür­fe des Sexis­mus und sexu­el­ler Beläs­ti­gung in unse­rem Kreis­ver­band. Dies war The­ma der Mit­glie­der­ver­samm­lung wie auch der Presseberichterstattung.

Wir neh­men sol­che Vor­wür­fe sehr ernst. Dem­entspre­chend wur­den ver­schie­dens­te Schrit­te ein­ge­lei­tet, um die Vor­wür­fe aufzuklären:

1. Die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten des Lan­des­ver­ban­des haben ab Herbst 2020 die Vor­wür­fe bear­bei­tet und die mög­li­cher­wei­se betrof­fe­nen Per­so­nen ange­hört. Im Lau­fe des Bear­bei­tungs­pro­zes­ses stell­te sich her­aus, dass sich die Vor­wür­fe wegen Wider­sprüch­lich­kei­ten und nach­ge­wie­se­ner Falsch­aus­sa­gen nicht auf­recht­erhal­ten las­sen. Den­noch wur­de exter­ne Hil­fe ange­bo­ten. Auch die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te des Kreis­ver­ban­des wur­de eingebunden.

2. Der Lan­des­ver­band hat eine Media­ti­on sowie Bera­tung unter Ein­be­zie­hung exter­ner Fach­stel­len ange­bo­ten, mit und ins­be­son­de­re auch ohne die Beschul­dig­tenDie beschul­dig­ten Per­so­nen hat­ten sich dazu bereit erklärt, die beschwer­de­füh­ren­den Per­so­nen nicht.

3. Die Lan­des­schieds­kom­mis­si­on hat eine Schlich­tung zwi­schen den Betei­lig­ten vor­ge­schla­gen. Die beschul­dig­ten Per­so­nen hat­ten sich dazu bereit erklärt, die Kläger:innen nicht.

4. Von der Lin­ken wur­de auf Grund­la­ge der Anschul­di­gun­gen ein unab­hän­gi­ges juris­ti­sches Gut­ach­ten ein­ge­holt, mit der Fra­ge­stel­lung, ob gegen die beschul­dig­te Per­son vor­ge­gan­gen wer­den kann oder muss. Im Ergeb­nis wur­de dies klar verneint.

5. Die Bun­des­schieds­kom­mis­si­on der Links­ju­gend solid hat ein Aus­schluss­ver­fah­ren in der Sache geführt und die­ses gegen die Beschul­dig­ten voll­um­fäng­lich ein­ge­stellt.

6. Poli­zei und Staats­an­walt­schaft haben ermit­telt. Das Ver­fah­ren wur­de voll­um­fäng­lich ein­ge­stellt, auch weil eine Belas­tungs­zeu­gin den ange­zeig­ten Tat­vor­gang nicht bestä­tigt hat und meh­re­re wider­sprüch­li­che Anga­ben zuta­ge kamen.

7. Die Lan­des­schieds­kom­mis­si­on hat ein Ver­fah­ren durch­ge­führt. Dies kam zu dem ein­stim­mi­gen Ergeb­nis, dass bei Beschul­dig­ten kein Fehl­ver­hal­ten fest­ge­stellt wer­den kann. Zudem wur­den in dem Ver­fah­ren Vor­wür­fe gegen die Beschul­dig­ten beweis­kräf­tig widerlegt.

8. Die Bun­des­schieds­kom­mis­si­on hat sich eben­falls mit den Vor­wür­fen beschäf­tigt und kam eben­falls zu dem Ergeb­nis, dass kein Fehl­ver­hal­ten der Beschul­dig­ten fest­ge­stellt wer­den kann. Sie bekräf­tig­te noch­mal, dass sich DIE LINKE zu rechts­staat­li­chen Grund­set­zen bekennt. Sie erteil­ten der Idee, dass unse­re Par­tei in irgend­ei­ner Form nach dem Defi­ni­ti­ons­macht­kon­zept ver­fah­ren könn­te, eine kla­re Absa­ge, da dies weder mit dem Par­tei­en­gesetz noch mit rechts­staat­li­chen Grund­set­zen ver­ein­bar wäre.

Allein anhand der acht auf­ge­zähl­ten Punk­te sieht man, dass sol­che Vor­wür­fe in der baye­ri­schen Lin­ken und im Kreis­ver­band Nürn­berg sehr ernst­haft und ergeb­nis­of­fen bear­bei­tet wer­den und mög­li­cher­wei­se Betrof­fe­ne durch die Par­tei Unter­stüt­zung erfah­ren. Es wer­den alle zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel aus­ge­schöpft und es wird durch die Befas­sung von­ein­an­der unab­hän­gig arbei­ten­der Stel­len ein hohes Maß an Sach­auf­klä­rung sicher­ge­stellt. Die Behaup­tung, dass Täter­schutz betrie­ben wird, lässt sich nicht auf­recht erhalten.

Wir wis­sen um den struk­tu­rel­len Sexis­mus in unse­rer Gesell­schaft und wie schwer es Betrof­fe­ne oft haben, gehört zu wer­den und ihre Rech­te durch­zu­set­zen. Die Auf­fas­sung, dass allei­ne die vor­ge­brach­ten Vor­wür­fe zu einer mora­li­schen, poli­ti­schen und juris­ti­schen Ver­ur­tei­lung der ver­meint­li­chen Täter:innen füh­ren sol­len, tei­len wir nicht. Dies ist nicht mit den Grund­sät­zen unse­rer Par­tei ver­ein­bar. Wir ste­hen vor dem Hin­ter­grund der Geschich­te unse­rer Par­tei zu rechts­staat­li­chen Prin­zi­pi­en (sie­he Grund­satz­pro­gramm). Unter Berück­sich­ti­gung die­ser Prin­zi­pi­en ist Sexis­mus in der Gesell­schaft zu bekämpfen.

Des­halb ver­bes­sern wir kon­ti­nu­ier­lich unse­re Struk­tu­ren, um unse­rem femi­nis­ti­schen Anspruch gerecht zu wer­den. Die Auf­ar­bei­tung des Vor­gangs hat­te zur Fol­ge, dass der Lan­des­ver­band Bay­ern 2020 zusätz­lich zu den Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten eine qua­li­fi­zier­te und geschul­te Per­son benannt hat, an die sich Mit­glie­der wen­den kön­nen, die von sexu­el­len Beläs­ti­gun­gen in der Par­tei betrof­fen sind.

Wir begrü­ßen es auch, dass nun auch auf Bun­des­ebe­ne an pro­fes­sio­nel­len Struk­tu­ren zur Prä­ven­ti­on und Auf­ar­bei­tung von Sexis­mus und sexua­li­sier­ter Gewalt im Par­tei­kon­text gear­bei­tet wird.

Hin­weis für Mitglieder:
Wie bereits erwähnt, hat der Lan­des­ver­band eine geschul­te und qua­li­fi­zier­te Per­son, an die sich Mit­glie­der die von Sexis­mus und/oder sexua­li­sier­ter Gewalt in der Par­tei betrof­fen sind, wen­den kön­nen. Die­se Per­son (Gesi­ne Wil­de­boer) erreicht ihr direkt per Mail an vertrauensperson@die-linke-bayern.de.

Infor­ma­tio­nen die an die­se Per­son wei­ter­ge­ge­ben wer­den, sind nur ihr zugäng­lich und wer­den an nie­man­den wei­ter­ge­ge­ben. Ihr habt jeder­zeit vol­le Kon­trol­le über die Infor­ma­tio­nen und den Umgang mit eue­rem Anliegen.

Zusam­men­fas­send:
Wir neh­men Vor­wür­fe bezüg­lich Sexis­mus ernst und haben vie­le Maß­nah­men ergrif­fen. Die Vor­wür­fe las­sen sich jedoch in die­sem kon­kre­ten Fall nicht auf­recht­erhal­ten. Wir möch­ten klar­stel­len, dass die Beschul­dig­ten nicht nur durch Man­gel an Bewei­sen ent­las­tet wur­den, son­dern auch durch das Vor­han­den­sein von Gegenbeweisen.

Wir arbei­ten gemein­sam dar­an, Sexis­mus in unse­rer Gesell­schaft zu überwinden.

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13.07.2023

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Nach­bar­schafts­haus Gostenhof
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