DIE LINKE.
im Stadtrat
02.02.2022
Handlungsbedarf der Stadt bei Leih-E-Scootern
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit Mitte 2019 sind E‑Scooter in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen. Mittlerweile liegen seriöse Studien zur Umweltbilanz der Elektroroller vor, die vom Umweltbundesamt Ende 2021 ausgewertet wurden (1).
Das Fazit des UBA ist ernüchternd:
Auch wenn E‑Scooter in der Ökobilanz besser als Autos sind, bringen sie in Innenstädten, in denen das ÖPNV-Netz gut ausgebaut ist, Nachteile für die Umwelt, da sie mehrheitlich nicht Autos ersetzen, sondern anstelle des ÖPNVs, des Fahrrads und des Fußwegs benutzt werden. Es finden also zusätzliche Fahrten mit kraftstoffbetriebenen Fahrzeugen statt.
Lithium-Ionen-Akkus, die größtenteils bei den E‑Rollern eingesetzt werden, belasten sowohl bei der Herstellung wie bei der Entsorgung erheblich die Umwelt.
Zur Aufladung der Akkus werden die E‑Scooter nachts mit benzin- oder dieselbetriebenen Pkws oder Kleintransportern zu den Ladepunkten transportiert.
Bei der geringen Lebensdauer von zwei bis drei Jahren der Leih-E-Scooter wird die Umwelt neben den Emissionen durch die Produktion auch durch die Entsorgung belastet, auch wenn grundsätzlich die Hersteller verpflichtet sind, sie ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die illegale Entsorgung ist bisher statistisch nicht erfasst worden.
Zuletzt belasten Fahrer:innen von Leih-E-Scootern in Innenstädten die schwächsten Verkehrsteilnehmer:innen, die Fußgänger:innen, durch das verkehrswidrige Fahren auf Gehsteigen, sowie das Abstellen der Scooter auf den Gehwegen.
DIE LINKE stellt deshalb den Antrag, der Stadtrat möge beschließen:
- Die Stadt begrenzt die Zulassung von Leih-E-Scootern. Dabei beschränkt sie die Zulassung auf E‑Scooter, die über eine Mindesthaltbarkeit von 5 Jahren sowie einen auswechselbaren Akku verfügen.
- Die Stadt richtet Parkzonen ein, in denen die E‑Scooter abgestellt werden müssen. Diese Parkzonen sollten vorwiegend am Ende von ÖPNV-Strecken für die „letzte Meile“ eingerichtete werden.
Verantwortlich für das korrekte Abstellen von E‑Scootern sind die Verleiher. SÖR sammelt und verwahrt illegal abgestellte E‑Scooter auf Kosten der Verleiher. - Die Verleiher müssen der Stadt Nachweise für die umweltgerechte Entsorgung ausgelisteter E‑Scooter vorlegen.
(1) https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/nachhaltige-mobilitaet/e‑scooter#aktuelles-fazit-des-uba, Zugriff 31.01.2022
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